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Welche Kosten übernimmt der Tarif Dent-Fest überhaupt?
Erstattungsfähig sind, sofern ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen
Krankenversicherung besteht, die Aufwendungen
- für Zahnersatz
- für Reparaturen von Zahnersatz
- für vorbereitende diagnostische und therapeutische Leistungen, die unmittelbar zur
Versorgung mit unter Versicherungsschutz stehendem Zahnersatz erforderlich
werden (gilt nicht für funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen)
- für das Erstellen eines Heil- und Kostenplanes
- für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien
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